Das Wichtigste in Kürze

  • Erst ansprechbar, Atmung, Blutung, Schmerzen und auffällige Veränderungen prüfen – nicht sofort hochziehen oder zum Aufstehen drängen.
  • Bei Bewusstlosigkeit, nicht normaler Atmung, Krampfanfall, schwerer Blutung, starken Schmerzen, sichtbarer Fehlstellung oder neuen Lähmungs-, Sprach- oder Sehstörungen gilt: 112.
  • Nach der Akutsituation sollte der Sturz nachvollziehbar dokumentiert und zum Anlass genommen werden, Ursachen und individuelle Risiken neu zu betrachten – ohne Bewegung pauschal einzuschränken.

Die ersten Minuten: in fünf Schritten vorgehen

  1. Ruhe bewahren und Umgebung sichern: Stolperquellen entfernen, bei Verkehr oder anderen Gefahren zuerst den Ort absichern. Die Person ruhig ansprechen und bei ihr bleiben.
  2. Reaktion und Atmung prüfen: Reagiert die Person? Atmet sie normal? Reagiert sie nicht und atmet nicht normal, 112 anrufen und mit der Wiederbelebung beginnen. Die Leitstelle kann telefonisch anleiten.
  3. Nach Warnzeichen schauen und fragen: Gibt es starke Schmerzen, eine Blutung, eine auffällige Stellung von Arm oder Bein, einen Krampfanfall oder neue Probleme mit Sprache, Sehen oder Bewegung? Wurde Kopf, Nacken oder Rücken getroffen?
  4. Nicht vorschnell aufrichten: Keine Gliedmaßen „geraderichten“, nicht an Armen oder Kleidung hochziehen und nicht zum Aufstehen drängen. Eine bequeme, möglichst ruhige Position unterstützen, sofern keine akute Gefahr eine Lageveränderung erzwingt.
  5. Hilfe organisieren und weiter beobachten: Bei Notfallzeichen 112, sonst je nach Situation ärztlichen Rat oder fachliche Unterstützung einholen. Die Person warm halten und Veränderungen bis zur Übergabe beobachten.
Ein erfolgreicher Aufstehversuch schließt eine Verletzung nicht sicher aus.

Schmerzen können verzögert auffallen, und gerade Kopfverletzungen sind von außen nicht immer erkennbar. Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob jemand wieder stehen kann, sondern wie der Sturz geschah, welche Beschwerden bestehen und ob sich Bewusstsein, Verhalten oder Beweglichkeit verändert haben.

Warum „erst einmal aufstehen“ riskant sein kann

Nach einem Sturz möchten viele Menschen möglichst schnell wieder auf die Beine – aus Scham, Angst oder dem Wunsch, die Situation kleinzureden. Doch starke Schmerzen, Bewegungseinschränkung, eine unnatürliche Stellung oder eine offene Verletzung können auf einen Knochenbruch hinweisen. Das Deutsche Rote Kreuz empfiehlt bei einem möglichen Bruch, die betroffene Körperregion ruhigzustellen, unnötige Bewegungen zu vermeiden und keine Einrenkung zu versuchen.

Kann die Person nicht selbstständig aufstehen, sollte sie nicht von einer einzelnen Hilfsperson hochgehoben werden. Bestehen Verletzungszeichen oder ist die Situation unklar, braucht es professionelle Einschätzung. Ohne erkennbare Verletzung kann ein geeignetes, geschultes Vorgehen zur Bodenaufnahme sinnvoll sein – aber erst nach der Einschätzung und entsprechend den örtlichen Möglichkeiten.

Ein möglicher Kopfaufprall braucht besondere Aufmerksamkeit

Ob der Kopf getroffen wurde, ist nicht immer sicher bekannt – etwa bei einem unbeobachteten Sturz oder wenn die Person sich nicht erinnert. Kopfverletzungen können anfangs unscheinbar wirken. Deshalb sollten Unfallhergang, Bewusstsein und neue Beschwerden sorgfältig erfragt beziehungsweise beobachtet werden.

Wann sofort der Rettungsdienst erforderlich ist

  • Bewusstlosigkeit, deutlich eingeschränktes Bewusstsein oder ungewöhnlich schwere Weckbarkeit,
  • Krampfanfall,
  • neue Lähmung, Schwäche, Sprach-, Seh- oder Gleichgewichtsstörung,
  • Hinweise auf eine schwere Schädelverletzung oder rasche Verschlechterung,
  • nicht normale Atmung oder andere Zeichen einer lebensbedrohlichen Situation.

Wann zeitnah medizinischer Rat nötig ist

Auch ohne unmittelbare Lebensgefahr sollte ein möglicher Kopfaufprall medizinisch beurteilt werden, wenn es eine Bewusstlosigkeit oder Erinnerungslücke gab, Kopfschmerzen anhalten oder zunehmen, Erbrechen auftritt, Verhalten oder Wachheit verändert sind oder weitere Sorgen bestehen. Bei Verschlechterung gilt 112.

Blutverdünnende Medikamente unbedingt nennen: Dazu können Gerinnungshemmer und bestimmte Hemmer der Blutplättchen gehören. Nicht eigenständig absetzen, sondern Präparat, Dosis und letzte Einnahme bereithalten und nach einem möglichen Kopfaufprall zeitnah medizinische Einschätzung einholen.

Was bis zur Übergabe beobachtet werden sollte

Eine gute Übergabe trennt Beobachtung von Vermutung. Hilfreich sind kurze, konkrete Angaben:

  • Zeit und Ort: Wann und wo geschah der Sturz? Wurde er beobachtet oder wurde die Person gefunden?
  • Hergang: Aus welcher Position oder Höhe? Beim Gehen, Transfer, Toilettengang oder Aufstehen? Gab es Schwindel, Schwäche oder eine Erinnerungslücke?
  • Fund- und Ausgangslage: Wie lag oder saß die Person? War ein Hilfsmittel beteiligt? Wann war sie zuletzt wie gewohnt?
  • Beschwerden: Wo bestehen Schmerzen? Sind Bewegung, Belastung oder Atmung verändert? Gibt es Wunden, Schwellung oder Fehlstellung?
  • Kopf und Neurologie: Kopfaufprall sicher, möglich oder unbekannt? Bewusstsein, Erinnerung, Sprache, Kraft, Sehen, Gleichgewicht oder Verhalten verändert?
  • Medikamente und Risiken: Insbesondere blutverdünnende Mittel, aber auch kürzliche Medikamentenänderungen und bekannte relevante Erkrankungen nennen.
  • Bereits getan: Wer wurde wann informiert? Was wurde empfohlen oder angeordnet? Wie hat sich der Zustand seitdem verändert?

Vitalwerte oder neurologische Beobachtungen gehören nur dann in die Dokumentation, wenn sie fachgerecht erhoben und nach dem jeweiligen Versorgungsstandard bewertet werden können. Eine Checkliste ersetzt keine Untersuchung.

Für Angehörige: sicher helfen, ohne alles allein lösen zu müssen

Zu Hause ist die wichtigste Aufgabe nicht, selbst eine Diagnose zu stellen. Bleiben Sie bei der Person, nehmen Sie Schmerzen und Veränderungen ernst und holen Sie passende Hilfe. Bei Lebensgefahr oder schwerer Verletzung ist 112 richtig. Für dringliche, aber nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb regulärer Praxiszeiten ist in Deutschland die 116117 vorgesehen.

Falls kein Notfallzeichen vorliegt, sollte trotzdem geklärt werden, ob eine ärztliche Beurteilung erforderlich ist – besonders nach einem möglichen Kopfaufprall, bei Blutverdünnern, neuem Schwindel, Erinnerungslücke, anhaltenden Schmerzen oder ungeklärter Sturzursache. Medikamente nicht eigenständig verändern.

Für vollstationäre Einrichtungen: aus dem Ereignis einen sicheren Prozess machen

Ein professioneller Umgang endet nicht bei der Versorgung möglicher Verletzungen. Für Einrichtungen sollte ein lokales Vorgehen festlegen, wer wann untersucht oder informiert wird, wie Beobachtungen dokumentiert werden und welche Eskalationswege gelten. Wenn eine Kopfverletzung vorliegt oder nicht ausgeschlossen werden kann, muss die medizinische Beurteilung klären, ob und wie neurologische Beobachtungen erforderlich sind.

Der DNQP-Expertenstandard Sturzprophylaxe fordert, jeden Sturz zu dokumentieren und zu analysieren. Nach einem Sturz sowie bei Veränderungen der Pflegesituation ist das Sturzrisiko erneut einzuschätzen. Daraus folgt kein pauschales Bewegungsverbot: Maßnahmen sollen individuell geplant werden und größtmögliche sichere Mobilität, Selbstbestimmung und Lebensqualität unterstützen.

  • unmittelbare Einschätzung, Versorgung und Eskalation nach lokalem Standard,
  • Unfallhergang, Beschwerden, Beobachtungen und Maßnahmen nachvollziehbar dokumentieren,
  • bei möglicher Kopfverletzung ärztliche Beurteilung und angeordnete Beobachtung sicherstellen,
  • personenbezogene Ursachen und beeinflussbare Faktoren multiprofessionell prüfen,
  • Pflegeplanung, Hilfsmittel, Umgebung und Unterstützungsbedarf anpassen,
  • betroffene Person und gegebenenfalls Angehörige verständlich einbeziehen,
  • Freiheit und Mobilität nicht aus Angst vor weiteren Stürzen undifferenziert einschränken.

Nach dem Sturz: Risiken senken, ohne Mobilität zu verlieren

Stürze haben selten nur eine einzige Ursache. Aktuelle Empfehlungen betrachten unter anderem Gang, Gleichgewicht und Muskelkraft, Blutdruckregulation, Schwindel, Seh- und Hörvermögen, Füße und Schuhe, Medikamente, Kontinenz, Ernährung und Flüssigkeitsversorgung, Kognition, Stimmung, Erkrankungen, Umgebung sowie Angst vor einem weiteren Sturz. Welche Punkte relevant sind, ist individuell.

Angst ist verständlich, kann aber einen ungünstigen Kreislauf aus weniger Bewegung, Kraftverlust und weiter steigendem Sturzrisiko fördern. Ziel ist deshalb eine fachlich abgestimmte, möglichst sichere Rückkehr zu Aktivität – nicht die pauschale Vermeidung von Bewegung.

Was eher schadet

  • die Person sofort hochzuziehen oder zum Gehen zu drängen,
  • Schmerzen, Erinnerungslücken oder einen möglichen Kopfaufprall kleinzureden,
  • eine Fehlstellung selbst zu korrigieren oder eine verletzte Körperregion unnötig zu bewegen,
  • blutverdünnende Medikamente eigenständig wegzulassen,
  • nach dem Ereignis nur die Umgebung verantwortlich zu machen und personenbezogene Faktoren nicht zu prüfen,
  • Mobilität aus Angst pauschal einzuschränken.
Kostenloses Arbeitsmaterial

Beobachten und strukturiert übergeben

Der zweiseitige Bogen führt durch die unmittelbare Einschätzung, besondere Hinweise nach möglichem Kopfaufprall und eine knappe Übergabe. Er ist für Angehörige und Pflegeteams gedacht – als Gedächtnisstütze, nicht als Diagnoseinstrument.

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Quellen und redaktionelle Einordnung

Der Beitrag übersetzt aktuelle Standards und Empfehlungen in alltagsnahe Orientierung. Er ersetzt keine Untersuchung, Diagnose, individuelle Therapie oder einrichtungsspezifische Verfahrensanweisung. Maßgeblich waren insbesondere:

  1. DNQP: Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege, 2. Aktualisierung 2022.
  2. Bundesministerium für Gesundheit: Stürze bei älteren Menschen.
  3. Bundesministerium für Gesundheit: Notruf und Notaufnahme.
  4. Deutsches Rotes Kreuz: Erste Hilfe bei Knochenbrüchen.
  5. NICE NG232: Head injury – assessment and early management, 2023.
  6. NICE NG249: Falls – assessment and prevention in older people, 2025 sowie Quality statement 6 zur Untersuchung nach einem Sturz im Krankenhaus.
Redaktioneller Standard: Inhaltliche Überprüfung bei relevanter Änderung des DNQP-Expertenstandards oder der genannten Leitlinien, spätestens jedoch bis Juli 2027. Hinweise auf Fehler oder missverständliche Formulierungen können über das Kontaktformular gemeldet werden.